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Welthandelsrecht
Der nationale wie der supranationale Gesetzgeber muss frühzeitig die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Welthandelsrechts in seine Vorhaben einbeziehen, um zu verhindern, dass einheimische Unternehmen auf ausländischen Märkten Sanktionen gegen Verstöße gegen das Welthandelsrecht ausgesetzt sind und nicht selbst zur nachträglichen Anpassung seiner Gesetze verpflichtet zu sein. Auch Verbraucher- und Umweltverbände sind gefordert, ihre Interessen frühzeitig in internationale Verhandlungen einzubringen. Dem Wirtschaftsjuristen ...

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